Finanzierung von Hörsystemen
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Hörsysteme zu finanzieren. Diese sind je nach Hörverlust und individueller Situation unterschiedlich. Dazu gehören Kostenbeteiligungen von Sozialversicherungen wie der Invalidenversicherung (IV), der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der Unfallversicherung (UV) oder der Militärversicherung (MV). Zusätzlich können auch Zuschüsse von Stiftungen, privaten Versicherungen oder speziellen Förderprogrammen gewährt werden.
Nachfolgend finden Sie Informationen zu den genannten Finanzierungsmöglichkeiten. Gerne beraten unsere Mitglieder Sie in einem persönlichen Gespräch ausführlich über die für Sie in Frage kommenden Möglichkeiten.
Invalidenversicherung IV
Rhythmus der Kostenübernahme
Bei einer Kostengutsprache durch die IV haben Sie alle 6 Jahre Anspruch auf eine Kostenbeteiligung an Hörsysteme.
Voraussetzung
- Personen, welche das Rentenalter (Referenzalter) noch nicht erreicht haben (65 Jahre bei Männern, ab 64 Jahren bei Frauen).
- Gesamthörverlust von mindestens 20%.
- Erstexpertise des Hals-Nasen-Ohren-Arztes (HNO).
Kostenbeteiligung der IV
Hörgerät
Monaural (1 Hörgerät): CHF 840.–
Binaural (2 Hörgeräte): CHF 1’650.–
Batterien
CHF 40.– pro Hörgerät pro Kalenderjahr
Reparaturen
Ab dem 2. Betriebsjahr gelten folgende Beiträge:
- Elektronikschäden: CHF 200.– pro Hörgerät pro Kalenderjahr
- Alle anderen Schäden: CHF 130.– pro Hörgerät pro Kalenderjahr
Unterlagen der IV
- Merkblatt „Hörgeräte der IV“ (Deutsch / Französisch)
- Online-Anmeldeformular der IV (Deutsch / Französisch)
- Homepage der AHV / IV mit Merkblätter, Formulare und Listen (Deutsch / Französisch)
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
Rhythmus der Kostenübernahme
Bei einer Kostengutsprache durch die AHV haben Sie alle 5 Jahre Anspruch auf eine Kostenbeteiligung an Hörgeräte.
Voraussetzung
- Personen, welche das Rentenalter (Referenzalter) erreicht haben (65 Jahre bei Männern, ab 64 Jahren bei Frauen).
- Gesamthörverlust von mindestens 35%.
- Erstexpertise des Hals-Nasen-Ohren-Arztes (HNO).
Kostenbeteiligung der AHV
Hörgerät
Monaural (1 Hörgerät): CHF 630.-
Binaural (2 Hörgeräte): CHF 1’237.50.-
Batterien
Keine Kostenbeteiligung.
Reparaturen
Keine Kostenbeteiligung.
Unterlagen der AHV
- Merkblatt „Hörgeräte der AHV“ (Deutsch / Französisch)
- Online-Anmeldeformular der IV (Deutsch / Französisch)
- Homepage der AHV / IV mit Merkblättern, Formulare und Listen (Deutsch / Französisch)
Unfallversicherung (UV) / Militärversicherung (MV)
Ist der Hörverlust unfallbedingt oder im Militär entstanden, leitet die IV oder AHV den Auftrag an die UV / MV weiter. Bei Fragen können Sie sich gerne an Ihren Akustiker wenden.
Krankenkasse
Ob die Krankenkasse einen Beitrag an die Hörgeräte zahlt, ist individuell. Am besten informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder schicken die Rechnung direkt ein.
Stiftungen
Personen in prekären finanziellen Verhältnissen können zudem auf Gesuch hin Beiträge von Stiftungen erhalten. Fragen Sie ihren Akustiker oder die Sozialberatung von Pro Senectute in Ihrem Wohnkanton.
Versicherungsmöglichkeiten
Wenn Sie ihre Hörsysteme gegen Verlust, Diebstahl, Bruch und ähnliches versichern lassen möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten.
- Fragen Sie Ihre Hausratversicherung. Normalerweise können Sie einen Versicherungszusatz abschliessen, welcher jährlich an die Versicherung bezahlt wird.
- Manche Hersteller bieten eine Versicherung ihrer Produkte an. Dafür können Sie sich bei Ihrem Akustiker informieren.