Finan­zie­rung

Finan­zie­rung von Hörsystemen

Es gibt ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten, Hör­sys­te­me zu finan­zie­ren. Die­se sind je nach Hör­ver­lust und indi­vi­du­el­ler Situa­ti­on unter­schied­lich. Dazu gehö­ren Kos­ten­be­tei­li­gun­gen von Sozi­al­ver­si­che­run­gen wie der Inva­li­den­ver­si­che­rung (IV), der Alters- und Hin­ter­las­se­nen­ver­si­che­rung (AHV), der Unfall­ver­si­che­rung (UV) oder der Mili­tär­ver­si­che­rung (MV). Zusätz­lich kön­nen auch Zuschüs­se von Stif­tun­gen, pri­va­ten Ver­si­che­run­gen oder spe­zi­el­len För­der­pro­gram­men gewährt werden.

Nach­fol­gend fin­den Sie Infor­ma­tio­nen zu den genann­ten Finan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten. Ger­ne bera­ten unse­re Mit­glie­der Sie in einem per­sön­li­chen Gespräch aus­führ­lich über die für Sie in Fra­ge kom­men­den Möglichkeiten.

Inva­li­den­ver­si­che­rung IV

Rhyth­mus der Kostenübernahme

Bei einer Kos­ten­gut­spra­che durch die IV haben Sie alle 6 Jah­re Anspruch auf eine Kos­ten­be­tei­li­gung an Hörsysteme.

Vor­aus­set­zung

  • Per­so­nen, wel­che das Ren­ten­al­ter (Refe­renz­al­ter) noch nicht erreicht haben (65 Jah­re bei Män­nern, ab 64 Jah­ren bei Frauen).
  • Gesamt­hör­ver­lust von min­des­tens 20%.
  • Erst­ex­per­ti­se des Hals-Nasen-Ohren-Arz­tes (HNO).

Kos­ten­be­tei­li­gung der IV

Hör­ge­rät
Mon­au­ral (1 Hör­ge­rät): CHF 840.–
Bin­au­ral (2 Hör­ge­rä­te): CHF 1’650.–

Bat­te­rien
CHF 40.– pro Hör­ge­rät pro Kalenderjahr

Repa­ra­tu­ren
Ab dem 2. Betriebs­jahr gel­ten fol­gen­de Beiträge:

  • Elek­tronik­schä­den: CHF 200.– pro Hör­ge­rät pro Kalenderjahr
  • Alle ande­ren Schä­den: CHF 130.– pro Hör­ge­rät pro Kalenderjahr

Unter­la­gen der IV

Alters- und Hin­ter­las­se­nen­ver­si­che­rung (AHV)

Rhyth­mus der Kostenübernahme

Bei einer Kos­ten­gut­spra­che durch die AHV haben Sie alle 5 Jah­re Anspruch auf eine Kos­ten­be­tei­li­gung an Hörgeräte.

Vor­aus­set­zung

  • Per­so­nen, wel­che das Ren­ten­al­ter (Refe­renz­al­ter) erreicht haben (65 Jah­re bei Män­nern, ab 64 Jah­ren bei Frauen).
  • Gesamt­hör­ver­lust von min­des­tens 35%.
  • Erst­ex­per­ti­se des Hals-Nasen-Ohren-Arz­tes (HNO).

Kos­ten­be­tei­li­gung der AHV

Hör­ge­rät
Mon­au­ral (1 Hör­ge­rät): CHF 630.-
Bin­au­ral (2 Hör­ge­rä­te): CHF 1’237.50.-

Bat­te­rien
Kei­ne Kostenbeteiligung.

Repa­ra­tu­ren
Kei­ne Kostenbeteiligung.

 

 

Unter­la­gen der AHV

Unfall­ver­si­che­rung (UV) / Mili­tär­ver­si­che­rung (MV)

Ist der Hör­ver­lust unfall­be­dingt oder im Mili­tär ent­stan­den, lei­tet die IV oder AHV den Auf­trag an die UV / MV wei­ter. Bei Fra­gen kön­nen Sie sich ger­ne an Ihren Akus­ti­ker wenden.

Kran­ken­kas­se

Ob die Kran­ken­kas­se einen Bei­trag an die Hör­ge­rä­te zahlt, ist indi­vi­du­ell. Am bes­ten infor­mie­ren Sie sich bei Ihrer Kran­ken­kas­se oder schi­cken die Rech­nung direkt ein.

Stif­tun­gen

Per­so­nen in pre­kä­ren finan­zi­el­len Ver­hält­nis­sen kön­nen zudem auf Gesuch hin Bei­trä­ge von Stif­tun­gen erhal­ten. Fra­gen Sie ihren Akus­ti­ker oder die Sozi­al­be­ra­tung von Pro Senec­tu­te in Ihrem Wohnkanton.

Ver­si­che­rungs­mög­lich­kei­ten

Wenn Sie ihre Hör­sys­te­me gegen Ver­lust, Dieb­stahl, Bruch und ähn­li­ches ver­si­chern las­sen möch­ten, gibt es ver­schie­de­ne Möglichkeiten.

  • Fra­gen Sie Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung. Nor­ma­ler­wei­se kön­nen Sie einen Ver­si­che­rungs­zu­satz abschlies­sen, wel­cher jähr­lich an die Ver­si­che­rung bezahlt wird.
  • Man­che Her­stel­ler bie­ten eine Ver­si­che­rung ihrer Pro­duk­te an. Dafür kön­nen Sie sich bei Ihrem Akus­ti­ker informieren.
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