Berufliche Grundbildung: HörsystemakustikerIn (eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ)
Seit 2016 wird die Ausbildung zum «HörsystemakustikerIn EFZ» angeboten. In dieser dreijährigen Lehre lernen Sie alles, was dieser facettenreiche Beruf zu bieten hat. Dies geschieht an drei Orten: im Lehrbetrieb, in der Berufsschule und an überbetrieblichen Kursen.
Alles dazu finden Sie unter der VBHA-Webseite (Verein Bildung Hörsystemakustik):
Hörsystemspezialist/in mit eidgenössischem Fachausweis (Berufsprüfung BP)
Das EFZ reicht Ihnen noch nicht und Sie möchten noch tiefer in die Materie eindringen? Können Sie.
Nach genügend Berufserfahrung (EFZ plus zwei Jahre 80-100% Pensum, oder Abschluss der Sekundarstufe II und fünf Jahren Berufserfahrung als HörsystemakustikerIn 80-100% Pensum, siehe Prüfungsordnung) und dem Besitz eines Ausweises zum/zur BerufsbildnerIn dürfen Sie die Berufsprüfung absolvieren. Diese erhöht Ihre Kompetenzen und führt Sie in betriebswirtschaftliche Prozesse ein.
Es gibt dazu einen eigenen freiwilligen Lehrgang. Alles, was Sie dazu wissen müssen, finden Sie auf der Homepage der Akademie Hören Schweiz und dem VBHA:
PädakustikerIn
Kinder sind unsere Zukunft, daher ist es wichtig, dass diese bestmöglich hören und verstehen können. Deshalb müssen diese im Falle einer Schwerhörigkeit frühestmöglich und professionell betreut und versorgt werden. Dies erfordert eine separate Ausbildung. Zurzeit wird in der Schweiz kein solcher Kurs angeboten. Sie finden hierzu die nötigsten Informationen und Anlaufstellen unter:
Anerkennung ausländischer Diplome
Haben Sie bereits ein gleichwertiges Diplom oder Fähigkeitszeugnis von einem anderen Staat, können Sie beim Staatsekretariat für Forschung, Bildung und Innovation (SFBI) eine Gleichstellung beantragen. Das SBFI ist als nationale Kontaktstelle für die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Schweiz die erste Anlaufstelle für allgemeine Fragen in diesem Zusammenhang: