Prü­fun­gen

Prü­fun­gen zum Hörsystemakustiker/in mit eidg. Fähig­keits­zeug­nis EFZ

Die AKUSTIKA ist einer der bei­den Trä­ger­ver­bän­de des Ver­eins Bil­dung Hör­sys­temakus­tik (VBHA). Die­ser ist die Orga­ni­sa­ti­on der Arbeits­welt (OdA) für die Hör­sys­temakus­ti­ke­rIn­nen EFZ und damit Trä­ger der beruf­li­chen Grund­bil­dung und Anlauf­stel­le für sämt­li­che Aus­künf­te in Zusam­men­hang mit der beruf­li­chen Grundbildung.

Wenn Sie Fra­gen zur Prü­fung oder dem Prü­fungs­ab­lauf haben, so wen­den Sie sich bit­te direkt an den VBHA (info@vbha.ch oder +41 31 310 20 18).

Berufs­prü­fung zum Hörsystemspezialist/in mit eidg. Fach­aus­weis  (FA)

Die Berufs­prü­fung zum Hör­sys­tem­spe­zia­list wird von der Prü­fungs­kom­mis­si­on VBHA orga­ni­siert und durchgeführt.

Zulas­sung zur Prüfung

Die Zulas­sung zur Prü­fung wird in Ziff. 3.31 der Prü­fungs­ord­nung (PO) gere­gelt. Dem­nach wird zur Prü­fung zuge­las­sen, wer:

a) über das eid­ge­nös­si­sche Fähig­keits­zeug­nis Hör­sys­temakus­ti­ke­rin / Hör­sys­temakus­ti­ker oder eine gleich­wer­ti­ge Qua­li­fi­ka­ti­on verfügt;
und
min­des­tens zwei Jah­re Berufs­er­fah­rung als Hör­sys­temakus­ti­ke­rin / Hör­sys­temakus­ti­ker vor­wei­sen kann
sowie
über den Aus­weis zur Berufs­bild­ne­rin / zum Berufs­bild­ner oder eine gleich­wer­ti­ge, kan­to­na­le Aner­ken­nung verfügt;

oder

b) über einen Abschluss der Sekun­dar­stu­fe II und fünf Jah­re bran­chen­spe­zi­fi­sche, prak­ti­sche Tätig­keit als Hör­sys­temakus­ti­ke­rin / Hör­sys­temakus­ti­ker vor­wei­sen kann
und
über den Aus­weis zur Berufs­bild­ne­rin / zum Berufs­bild­ner oder eine gleich­wer­ti­ge, kan­to­na­le Aner­ken­nung verfügt;

Vor­be­hal­ten bleibt die frist­ge­rech­te Über­wei­sung der Prü­fungs­ge­bühr nach Ziff. 3.41 PO und die recht­zei­ti­ge sowie voll­stän­di­ge Abga­be des eige­nen Fall­bei­spiels (Prü­fungs­teil 1). Die Frist zur Über­wei­sung der Prü­fungs­ge­bühr wird in der Zulas­sungs­be­stä­ti­gung mit­ge­teilt (Ziff. 3.41 Wegleitung).

Aus­schrei­bung und Anmeldung

Aus­schrei­bung: Mon­tag, 20.04.2026

Anmel­de­frist: Frei­tag, 29.05.2026

Die aktu­el­len Anmeldeunterlagen:

Weg­lei­tung und Prü­fungs­ord­nung Hörsystemspezialist/in mit eidg. Fach­aus­weis ab 2021

Falls Sie noch wei­te­re Fra­gen haben, kön­nen Sie mit der Prü­fungs­kom­mis­si­on wie folgt in Kon­takt treten:

Prü­fung zum Pädakustiker/in (Abschluss ohne eidg. aner­kann­ten Titel)

Die Bran­chen­ver­bän­de orga­ni­sie­ren je nach Bedarf eine ent­spre­chen­de Prü­fung. Die Prü­fungs­kom­mis­si­on ent­schei­det über die Zulas­sung zur Prü­fung (gem. Prüfungsreglement):

Prü­fungs­ord­nung D / Prü­fungs­ord­nung F 

Wenn Sie hier­zu Fra­gen haben, kön­nen Sie sich hier eben­falls bei der Prü­fungs­kom­mis­si­on melden:

Soll­ten Sie alle erfor­der­li­chen Prü­fun­gen bereits abge­legt haben, kön­nen Sie und Ihr Fach­ge­schäft auf die Lis­te aner­kann­ter Päda­kus­ti­ke­rIn­nen in der Schweiz auf­ge­nom­men wer­den. Das Antrags­for­mu­lar fin­den Sie hier:

Anträ­ge um Auf­nah­me in die Päda­kus­ti­ker­lis­te sind ein­zu­rei­chen bei der Fach­kom­mis­si­on Pädakustik:

Bun­des­amt für Sozi­al­ver­si­che­run­gen BSV
Frau Ursu­la Schneiter
Fach­kom­mis­si­on Pädakustik
Bereich Hilfsmittel
Effin­ger­stras­se 20
3003 Bern
ursula.schneiter@bsv.admin.ch
+41 58 462 97 95

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