Prüfungen zum Hörsystemakustiker/in mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ
Die AKUSTIKA ist einer der beiden Trägerverbände des Vereins Bildung Hörsystemakustik (VBHA). Dieser ist die Organisation der Arbeitswelt (OdA) für die HörsystemakustikerInnen EFZ und damit Träger der beruflichen Grundbildung und Anlaufstelle für sämtliche Auskünfte in Zusammenhang mit der beruflichen Grundbildung.
Wenn Sie Fragen zur Prüfung oder dem Prüfungsablauf haben, so wenden Sie sich bitte direkt an den VBHA (info@vbha.ch oder +41 31 310 20 18).
Berufsprüfung zum Hörsystemspezialist/in mit eidg. Fachausweis (FA)
Die Berufsprüfung zum Hörsystemspezialist wird von der Prüfungskommission VBHA organisiert und durchgeführt.
Zulassung zur Prüfung
Die Zulassung zur Prüfung wird in Ziff. 3.31 der Prüfungsordnung (PO) geregelt. Demnach wird zur Prüfung zugelassen, wer:
a) über das eidgenössische Fähigkeitszeugnis Hörsystemakustikerin / Hörsystemakustiker oder eine gleichwertige Qualifikation verfügt;
und
mindestens zwei Jahre Berufserfahrung als Hörsystemakustikerin / Hörsystemakustiker vorweisen kann
sowie
über den Ausweis zur Berufsbildnerin / zum Berufsbildner oder eine gleichwertige, kantonale Anerkennung verfügt;
oder
b) über einen Abschluss der Sekundarstufe II und fünf Jahre branchenspezifische, praktische Tätigkeit als Hörsystemakustikerin / Hörsystemakustiker vorweisen kann
und
über den Ausweis zur Berufsbildnerin / zum Berufsbildner oder eine gleichwertige, kantonale Anerkennung verfügt;
Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr nach Ziff. 3.41 PO und die rechtzeitige sowie vollständige Abgabe des eigenen Fallbeispiels (Prüfungsteil 1). Die Frist zur Überweisung der Prüfungsgebühr wird in der Zulassungsbestätigung mitgeteilt (Ziff. 3.41 Wegleitung).
Ausschreibung und Anmeldung
Ausschreibung: Montag, 20.04.2026
Anmeldefrist: Freitag, 29.05.2026
Die aktuellen Anmeldeunterlagen:
- Anmeldeinformationen (D)
- Anmeldeformular (D)
- Anmeldeinformationen (F)
- Anmeldeformular (F)
- Anmeldeinformationen (I)
- Anmeldeformular (I)
Wegleitung und Prüfungsordnung Hörsystemspezialist/in mit eidg. Fachausweis ab 2021
- Prüfungsordnung Hörsystemspezialist/in D
- Wegleitung Hörsystemspezialist/in D
- Prüfungsordnung Hörsystemspezialist/in F
- Wegleitung Hörsystemspezialist/in F
- Prüfungsordnung Hörsystemspezialist/in I
- Wegleitung Hörsystemspezialist/in I
Falls Sie noch weitere Fragen haben, können Sie mit der Prüfungskommission wie folgt in Kontakt treten:
- Sekretariat (Christoph Schönenberger): info@akustika.ch oder +41 41 750 90 00
- Präsident (Patrick Burri): patrick-burri@hotmail.com oder +41 79 823 67 29
Prüfung zum Pädakustiker/in (Abschluss ohne eidg. anerkannten Titel)
Die Branchenverbände organisieren je nach Bedarf eine entsprechende Prüfung. Die Prüfungskommission entscheidet über die Zulassung zur Prüfung (gem. Prüfungsreglement):
Prüfungsordnung D / Prüfungsordnung F
Wenn Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich hier ebenfalls bei der Prüfungskommission melden:
- Sekretariat (Christoph Schönenberger): info@akustika.ch oder 0041 41 750 90 00
- Präsident (Patrick Burri): patrick-burri@hotmail.com oder 0041 79 823 67 29
Sollten Sie alle erforderlichen Prüfungen bereits abgelegt haben, können Sie und Ihr Fachgeschäft auf die Liste anerkannter PädakustikerInnen in der Schweiz aufgenommen werden. Das Antragsformular finden Sie hier:
Anträge um Aufnahme in die Pädakustikerliste sind einzureichen bei der Fachkommission Pädakustik:
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
Frau Ursula Schneiter
Fachkommission Pädakustik
Bereich Hilfsmittel
Effingerstrasse 20
3003 Bern
ursula.schneiter@bsv.admin.ch
+41 58 462 97 95