Prü­fun­gen

Berufs­prü­fung zum Hör­ge­rä­te­akus­ti­ker mit eidg. Fachausweis

Die Berufs­prü­fung zum Hör­ge­rä­te­akus­ti­ker wird von der Prü­fungs­kom­mis­si­on Akus­ti­ka & HS orga­ni­siert und durchgeführt.

Anmel­de­frist ist der Frei­tag, 16. Juni 2023

Anmel­de­un­ter­la­gen:

Zulas­sungs­be­din­gun­gen

Die Zulas­sung zur Prü­fung wir in Ziff. 3.31 in der Prü­fungs­ord­nung  gere­gelt. Dem­nach wird zur Prü­fung zuge­las­sen, wer:

  1. über das eid­ge­nös­si­sche Fähig­keits­zeug­nis Hör­sys­temakus­ti­ke­rin / Hör­sys­temakus­ti­ker oder eine gleich­wer­ti­ge Qua­li­fi­ka­ti­on verfügt;
  2. min­des­tens zwei Jah­re Berufs­er­fah­rung als Hör­sys­temakus­ti­ke­rin, Hör­sys­temakus­ti­ker vor­wei­sen kann
    oder
    über einen Abschluss der Sekun­dar­stu­fe II und fünf Jah­re bran­chen­spe­zi­fi­sche, prak­ti­sche Tätig­keit als Hör­sys­temakus­ti­ke­rin oder Hör­sys­temakus­ti­ker vor­wei­sen kann
  3. über den Aus­weis zur Berufs­bild­ne­rin / zum Berufs­bild­ner oder eine gleich­wer­ti­ge, kan­to­na­le Aner­ken­nung verfügt;

Vor­be­hal­ten bleibt die frist­ge­rech­te Über­wei­sung der Prü­fungs­ge­bühr nach Ziff. 3.41 PO und die recht­zei­ti­ge sowie voll­stän­di­ge Abga­be des eige­nen Fall­bei­spiels (Prü­fungs­teil 1). Die Frist zur Über­wei­sung der Prü­fungs­ge­bühr wird in der Zulas­sungs­be­stä­ti­gung mit­ge­teilt (Ziff. 3.41 Wegleitung).

Ein­zu­rei­chen­de Unterlagen

  • Kopie des eidg. Fähig­keits­zeug­nis Hör­sys­temakus­ti­ke­rin / Hör­sys­temakus­ti­ker (EFZ) oder eine gleich­wer­ti­ge Qualifikation
  • Schrift­li­che Bestä­ti­gung des Arbeit­ge­bers über die genaue ein­schlä­gi­ge Berufs­er­fah­rung als Hör­sys­temakus­ti­ker (Dau­er «von» – «bis») oder
  • Ein Abschluss der Sekun­dar­stu­fe II und min­des­tens fünf Jah­re ein­schlä­gi­ge Berufs­er­fah­rung als Hör­sys­temakus­ti­ke­rin oder Hör­sys­temakus­ti­ker mit Bestä­ti­gung des Arbeit­ge­bers (Dau­er «von» – «bis»).
  • Kopien der für die Zulas­sung gefor­der­ten Aus­wei­se und Arbeitszeugnisse
  • Anga­be der Prüfungssprache
  • Kopie eines amt­li­chen Aus­wei­ses mit Foto
  • Anga­be der Sozi­al­ver­si­che­rungs­num­mer (AHV-Num­mer)
  • Aus­weis zum/zur Berufsbildner/in
  • Zah­lungs­be­stä­ti­gung der Prüfungsgebühr

Prü­fungs­ge­bühr
Die Prü­fungs­ge­bühr muss frist­ge­recht ein­be­zahlt wor­den sein.

Weg­lei­tung und Prü­fungs­ord­nung Hörsystemspezialist/in mit eidg. Fach­aus­weis ab 2021

Ter­mi­ne der Berufsprüfung

Kei­ne Ver­an­stal­tung gefunden! 

Prü­fun­gen zum Hörsystemakustiker/in mit eidg. Fähig­keits­zeug­nis EFZ

Die Akus­ti­ka ist Trä­ger­ver­band des Ver­eins Bil­dung Hör­sys­temakus­tik VBHA. Die­se ist die Orga­ni­sa­ti­on der Arbeits­welt (OdA) für die Hörsystemakustiker/innen EFZ und damit Trä­ger der beruf­li­chen Grund­bil­dung und Anlauf­stel­le für sämt­li­che Fra­gen in Zusam­men­hang mit der beruf­li­chen Grundbildung.

Auf der Web­sei­te der VBHA fin­den Sie vie­le Infor­ma­tio­nen zur Aus­bil­dung und Prü­fung, aber auch Infor­ma­tio­nen für Aus­bild­ner. Unter «Down­loads» fin­den Sie die wich­tigs­ten Doku­men­te der beruf­li­chen Grund­bil­dung. Die Prü­fun­gen wer­den nach einer 3-jäh­ri­gen Leh­re durch­ge­führt. Wenn Sie Fra­gen zur Prü­fung oder dem Prü­fungs­ab­lauf haben, so wen­den Sie sich bit­te direkt an die VBHA.

Prü­fung zum/zur Pädakustiker/in (Abschluss ohne eidg. aner­kann­ten Titel)

Hörgeräteakustiker/in mit dem Spe­zi­al­ge­biet Kin­der und Kleinkinder

Eine Fach­per­son, wel­che Anpass­ar­bei­ten an Kin­dern und Klein­kin­dern vor­nimmt und die­se gegen­über der Inva­li­den­ver­si­che­rung abrech­nen will, muss sich auf der «Lis­te der aner­kann­ten Päda­kus­ti­ker» befin­den. Anträ­ge um Auf­nah­me in die Päda­kus­ti­ker­lis­te sind ein­zu­rei­chen bei der Fach­kom­mis­si­on Pädakustik:

Bun­des­amt für Sozi­al­ver­si­che­run­gen BSV
Frau Ursu­la Schneiter
Fach­kom­mis­si­on Pädakustik
Bereich Hilfsmittel
Effin­ger­stras­se 20
3003 Bern
ursula.schneiter@bsv.admin.ch
058 462 97 95

Die Bran­chen­ver­bän­de orga­ni­sie­ren je nach Bedarf eine ent­spre­chen­de Prü­fung. Die Prü­fungs­kom­mis­si­on ent­schei­det über die Zulas­sung zur Prü­fung (gem. Prü­fungs­re­gle­ment). Fra­gen zur Prü­fung sind zu rich­ten an:

Prü­fungs­kom­mis­si­on
Akustika/HS
Ober­neu­hofstras­se 3
6340 Baar
info@akustika.ch
041 750 90 00

Wann die nächs­te Päda­kus­tik­prü­fung statt­fin­det ist noch offen. Sobald ein Aus­tra­gungs­ter­min fest­steht, wird die­ser hier publiziert.

Päda­kus­tik­prü­fung

Prü­fungs­ord­nung D / Prü­fungs­ord­nung F 

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