Ant­wort des SECO bez. Weg­fall Anspruch Kurz­ar­beit für arbeit­ge­ber­ähn­li­che Angestellte

Ant­wort des SECO bez. Weg­fall Anspruch Kurz­ar­beit für arbeit­ge­ber­ähn­li­che Angestellte

Ant­wort des SECO bez. Weg­fall Anspruch Kurz­ar­beit für arbeit­ge­ber­ähn­li­che Angestellte 150 150 Akustika

 

Am 5. August 2020 haben wir beim Staats­se­kre­ta­ri­at für Wirt­schaft SECO unser Anlie­gen betref­fend Weg­fall des Anspru­ches auf Kurz­ar­beit für arbeit­ge­ber­ähn­li­che Ange­stell­te mit­ge­teilt und Ihnen glei­chen­tags die­ses Schrei­ben weitergeleitet.

Im Anhang fin­den Sie die Ant­wort des SECO auf unser Schreiben.

Doku­ment Stel­lung­nah­me SECO

 

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