Am 5. August 2020 haben wir beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO unser Anliegen betreffend Wegfall des Anspruches auf Kurzarbeit für arbeitgeberähnliche Angestellte mitgeteilt und Ihnen gleichentags dieses Schreiben weitergeleitet.
Im Anhang finden Sie die Antwort des SECO auf unser Schreiben.
Dokument Stellungnahme SECO