Berufsprüfung zum Hörgeräteakustiker mit eidg. Fachausweis
Die Berufsprüfung zum Hörgeräteakustiker wird von der Prüfungskommission Akustika & HS organisiert und durchgeführt.
Anmeldefrist ist der Freitag, 31. Mai 2024
Anmeldeunterlagen:
- Anmeldeinformationen (D)
- Anmeldeformular (D)
- Anmeldeinformationen (F)
- Anmeldeformular (F)
- Anmeldeinformationen (I)
- Anmeldeformular (I)
Zulassungsbedingungen
Die Zulassung zur Prüfung wir in Ziff. 3.31 in der Prüfungsordnung geregelt. Demnach wird zur Prüfung zugelassen, wer:
- über das eidgenössische Fähigkeitszeugnis Hörsystemakustikerin / Hörsystemakustiker oder eine gleichwertige Qualifikation verfügt;
- mindestens zwei Jahre Berufserfahrung als Hörsystemakustikerin, Hörsystemakustiker vorweisen kann
oder
über einen Abschluss der Sekundarstufe II und fünf Jahre branchenspezifische, praktische Tätigkeit als Hörsystemakustikerin oder Hörsystemakustiker vorweisen kann - über den Ausweis zur Berufsbildnerin / zum Berufsbildner oder eine gleichwertige, kantonale Anerkennung verfügt;
Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr nach Ziff. 3.41 PO und die rechtzeitige sowie vollständige Abgabe des eigenen Fallbeispiels (Prüfungsteil 1). Die Frist zur Überweisung der Prüfungsgebühr wird in der Zulassungsbestätigung mitgeteilt (Ziff. 3.41 Wegleitung).
Einzureichende Unterlagen
- Kopie des eidg. Fähigkeitszeugnis Hörsystemakustikerin / Hörsystemakustiker (EFZ) oder eine gleichwertige Qualifikation
- Schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers über die genaue einschlägige Berufserfahrung als Hörsystemakustiker (Dauer «von» – «bis») oder
- Ein Abschluss der Sekundarstufe II und mindestens fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung als Hörsystemakustikerin oder Hörsystemakustiker mit Bestätigung des Arbeitgebers (Dauer «von» – «bis»).
- Kopien der für die Zulassung geforderten Ausweise und Arbeitszeugnisse
- Angabe der Prüfungssprache
- Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto
- Angabe der Sozialversicherungsnummer (AHV-Nummer)
- Ausweis zum/zur Berufsbildner/in
- Zahlungsbestätigung der Prüfungsgebühr
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr muss fristgerecht einbezahlt worden sein.
Wegleitung und Prüfungsordnung Hörsystemspezialist/in mit eidg. Fachausweis ab 2021
Termine der Berufsprüfung
Prüfungen zum Hörsystemakustiker/in mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ
Die Akustika ist Trägerverband des Vereins Bildung Hörsystemakustik VBHA. Diese ist die Organisation der Arbeitswelt (OdA) für die Hörsystemakustiker/innen EFZ und damit Träger der beruflichen Grundbildung und Anlaufstelle für sämtliche Fragen in Zusammenhang mit der beruflichen Grundbildung.
Auf der Webseite der VBHA finden Sie viele Informationen zur Ausbildung und Prüfung, aber auch Informationen für Ausbildner. Unter «Downloads» finden Sie die wichtigsten Dokumente der beruflichen Grundbildung. Die Prüfungen werden nach einer 3-jährigen Lehre durchgeführt. Wenn Sie Fragen zur Prüfung oder dem Prüfungsablauf haben, so wenden Sie sich bitte direkt an die VBHA.
Prüfung zum/zur Pädakustiker/in (Abschluss ohne eidg. anerkannten Titel)
Hörgeräteakustiker/in mit dem Spezialgebiet Kinder und Kleinkinder
Eine Fachperson, welche Anpassarbeiten an Kindern und Kleinkindern vornimmt und diese gegenüber der Invalidenversicherung abrechnen will, muss sich auf der «Liste der anerkannten Pädakustiker» befinden. Anträge um Aufnahme in die Pädakustikerliste sind einzureichen bei der Fachkommission Pädakustik:
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
Frau Ursula Schneiter
Fachkommission Pädakustik
Bereich Hilfsmittel
Effingerstrasse 20
3003 Bern
ursula.schneiter@bsv.admin.ch
058 462 97 95
Die Branchenverbände organisieren je nach Bedarf eine entsprechende Prüfung. Die Prüfungskommission entscheidet über die Zulassung zur Prüfung (gem. Prüfungsreglement). Fragen zur Prüfung sind zu richten an:
Prüfungskommission VBHA
Waldeggstrasse 8a
6314 Unterägeri
info@akustika.ch
041 750 90 00
Wann die nächste Pädakustikprüfung stattfindet ist noch offen. Sobald ein Austragungstermin feststeht, wird dieser hier publiziert.