Auch wenn sie schon sehr alt ist, die sogenannte «T-Spule», gibt es doch bis heute keine gleichwertige digitale Lösung. Das Behindertengleichstellungsgesetz BehiG schreibt zum Beispiel in öffentlich zugänglichen Räumen wie Kirchen, Gemeindesälen etc. vor, dass diese Räume mit einer sogenannte Ringschleife versehen sind. Somit kann ein Hörgeräteträger, sofern diese Funktion in seinem Hörgeräte vorhanden ist, auf die induktive Übertragung wechseln, freie von störenden Umgebungsgeräuschen. Ein echter Pluspunkt um am gesellschaftlichen Leben wieder teilzunehmen.