Aus­bil­dung, Aner­ken­nung aus­län­di­scher Diplome

Beruf­li­che Grund­bil­dung: Hör­sys­temakus­ti­ke­rIn (eid­ge­nös­si­sches Fähig­keits­zeug­nis EFZ)

Seit 2016 wird die Aus­bil­dung zum «Hör­sys­temakus­ti­ke­rIn EFZ» ange­bo­ten. In die­ser drei­jäh­ri­gen Leh­re ler­nen Sie alles, was die­ser facet­ten­rei­che Beruf zu bie­ten hat. Dies geschieht an drei Orten: im Lehr­be­trieb, in der Berufs­schu­le und an über­be­trieb­li­chen Kursen.

Alles dazu fin­den Sie unter der VBHA-Web­sei­te (Ver­ein Bil­dung Hörsystemakustik):

Hörsystemspezialist/in mit eid­ge­nös­si­schem Fach­aus­weis (Berufs­prü­fung BP)

Das EFZ reicht Ihnen noch nicht und Sie möch­ten noch tie­fer in die Mate­rie ein­drin­gen? Kön­nen Sie.

Nach genü­gend Berufs­er­fah­rung (EFZ plus zwei Jah­re 80-100% Pen­sum, oder Abschluss der Sekun­dar­stu­fe II und fünf Jah­ren Berufs­er­fah­rung als Hör­sys­temakus­ti­ke­rIn 80-100% Pen­sum, sie­he Prü­fungs­ord­nung) und dem Besitz eines Aus­wei­ses zum/zur Berufs­bild­ne­rIn dür­fen Sie die Berufs­prü­fung absol­vie­ren. Die­se erhöht Ihre Kom­pe­ten­zen und führt Sie in betriebs­wirt­schaft­li­che Pro­zes­se ein.

Es gibt dazu einen eige­nen frei­wil­li­gen Lehr­gang. Alles, was Sie dazu wis­sen müs­sen, fin­den Sie auf der Home­page der Aka­de­mie Hören Schweiz und dem VBHA:

Päda­kus­ti­ke­rIn

Kin­der sind unse­re Zukunft, daher ist es wich­tig, dass die­se best­mög­lich hören und ver­ste­hen kön­nen. Des­halb müs­sen die­se im Fal­le einer Schwer­hö­rig­keit frü­hest­mög­lich und pro­fes­sio­nell betreut und ver­sorgt wer­den. Dies erfor­dert eine sepa­ra­te Aus­bil­dung. Zur­zeit wird in der Schweiz kein sol­cher Kurs ange­bo­ten. Sie fin­den hier­zu die nötigs­ten Infor­ma­tio­nen und Anlauf­stel­len unter:

Aner­ken­nung aus­län­di­scher Diplome

Haben Sie bereits ein gleich­wer­ti­ges Diplom oder Fähig­keits­zeug­nis von einem ande­ren Staat, kön­nen Sie beim Staat­s­e­kre­ta­ri­at für For­schung, Bil­dung und Inno­va­ti­on (SFBI) eine Gleich­stel­lung bean­tra­gen. Das SBFI ist als natio­na­le Kon­takt­stel­le für die Aner­ken­nung von Berufs­qua­li­fi­ka­tio­nen in der Schweiz die ers­te Anlauf­stel­le für all­ge­mei­ne Fra­gen in die­sem Zusammenhang:

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