Berufs­bild

Unser Gehör

Wie in wahr­schein­lich allen Beru­fen ist auch in der Hör­sys­temakus­tik gut geschul­tes Per­so­nal unab­ding­bar. Die Augen ver­bin­den uns mit Sachen, die Ohren ver­bin­den uns jedoch mit Menschen.

Das mensch­li­che Gehör nimmt Schall­wel­len im Fre­quenz­be­reich von 20 bis maxi­mal 20’000Hz wahr. Dies ist Spek­trum von 1,7cm bis 17m, was einem Spek­trum von unge­fähr zehn Okta­ven. Zum Ver­gleich: Das Auge nimmt nur Wel­len mit einer Wel­len­län­ge von 400nm bis 700nm wahr, was nicht mal einer Okta­ve entspricht.

Mehr span­nen­de Infor­ma­tio­nen rund ums Gehör und wie Sie Ihr Gehör schüt­zen, bzw. ver­bes­sern kön­nen, fin­den Sie unter:

Was macht ein/e HörsystemakustikerIn?

Wir beschäf­ti­gen uns mit allem was das Hören betrifft. Wir hel­fen Ihnen Ihr Gehör best­mög­lich vor Lärm und wei­te­ren Gefah­ren­quel­len zu schüt­zen oder ana­ly­sie­ren und kom­pen­sie­ren Ihren Hör­ver­lust mit Hil­fe moderns­ter Hör­mit­teln. Auch bei Tin­ni­tus hel­fen wir Ihnen ger­ne und erklä­ren Sie Ihre Optionen.

Wir beherr­schen ver­schie­dens­te Mess­me­tho­den und bera­ten Sie auf das für Sie opti­ma­le Hör­sys­tem, wel­ches wir Ihnen dann auch per Com­pu­ter anpas­sen. Hand­werk­li­ches Geschick ist gefor­dert, denn wir neh­men Abdrü­cke an Kun­den­oh­ren und müs­sen indi­vi­du­el­le Ohr­pass­stü­cke nach­be­ar­bei­ten, sowie gewis­se Repa­ra­tu­ren vor­neh­men. Wir beglei­ten unse­re Kun­den wäh­rend eines nicht immer ein­fa­chen Pro­zes­ses. Somit ist psy­cho­lo­gi­sches Know­how und Ein­füh­lungs­ver­mö­gen gefragt.

Die Part­ner der HörsystemakustikerInnen

Unse­re wich­tigs­te Bezugs­per­son ist der HNO-Arzt, bzw. die HNO-Ärz­tin (Hals-Nasen-Ohr, auch bekannt als ORL=Oto-Rhino-Laryngologie). Für vie­le Men­schen, die anfan­gen, sich mit ihrem Gehör zu beschäf­ti­gen, ist der HNO die ers­te Ansprechperson.

Die Sozi­al­ver­si­che­run­gen, wel­che sich an Hör­sys­te­me betei­li­gen, sind wich­ti­ge Part­ner von uns Hör­sys­temakus­ti­ke­rIn­nen. Dazu gehö­ren die IV, AHV, UV und MV.

Für wei­ter­füh­ren­de Unter­stüt­zung ist die Selbst­hil­fe­or­ga­ni­sa­ti­on Pro Audi­to für Sie da. Die­se bie­tet diver­se Kur­se für Lip­pen­le­sen und Hör­trai­nings an und unter­stützt Sie, bei der Finan­zie­rung von Härtefällen.

Beruf­li­che Grund­bil­dung Hör­sys­temakus­ti­ke­rIn (eid­ge­nös­si­sches Fähig­keits­zeug­nis EFZ)

Seit 2016 wird die Aus­bil­dung «Hör­sys­temakus­ti­ke­rIn EFZ» ange­bo­ten. In die­ser drei­jäh­ri­gen Pha­se ler­nen Sie alles, was die­ser facet­ten­rei­che Beruf zu bie­ten hat. Dies geschieht an drei Stel­len: im Lehr­be­trieb, in der Berufs­schu­le und an über­be­trieb­li­chen Kursen.

Alles dazu fin­den Sie unter der VBHA-Web­sei­te (Ver­ein Bil­dung Hörsystemakustik):

Abschluss Hör­sys­tem­spe­zia­list (Berufs­prü­fung BP)

Nach fünf­jäh­ri­ger Berufs­er­fah­rung (Pen­sum: 100% oder 80% bei Besuch der Wei­ter­bil­dungs­kur­se) dür­fen Sie die Berufs­prü­fung abschlies­sen. Die­ser erhöht Ihre Kom­pe­ten­zen und führt Sie in betriebs­wirt­schaft­li­che Pro­zes­se ein.

Es gibt dazu einen eige­nen Lehrgang.

Alles was Sie dazu wis­sen müs­sen, fin­den Sie auf der Home­page der Aka­de­mie Hörenschweiz:

Aner­ken­nung aus­län­di­scher Diplome

Das Staat­s­e­kre­ta­ri­at für For­schung, Bil­dung und Inno­va­ti­on SFBI ist als natio­na­le Kon­takt­stel­le für die Aner­ken­nung von Berufs­qua­li­fi­ka­tio­nen in der Schweiz die ers­te Anlauf­stel­le für all­ge­mei­ne Fra­gen in die­sem Zusammenhang.

Hier fin­den Sie wei­te­re Infor­ma­tio­nen dazu:

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