Tarifvertrag zwischen der MTK (Medizinal Tarifkommission,
der Akustika und dem HS (Hörsystemakustik Schweiz)
Mitglieder der AKUSTIKA, welche die Zulassungsbedingungen gemäss Qualitätssicherungsvertrag erfüllen, können mittels schriftlichem Antrag dem Vertrag beitreten.
Das Formular «Antrag Neuzulassung Hörgerätefachgeschäft» finden Sie auf der Website der MTK unter „Weiterführende Unterlagen und Formulare“
Antrag für die Neuzulassung eines Hörgeräte-Fachgeschäftes – DE
Demande d’ouverture d’un commerce spécialisé remettant des systèmes auditifs – FR
Richiesta di autorizzazione per un negozio specializzato in sistemi uditivi – IT
Mutationsmeldungen PVK
- Adressänderung
- Mutation der Fachlichen Leitung (Vertragslieferant) / Fachperson
Mutationsmeldung – Hörsysteme – Tarif – DE
Rapport de mutation – Tarif systèmes auditifs – FR
Rapporto di mutazione – Sistemi uditivi – IT
Informationen zur neuen Tarifversion gültig ab dem 1.1.2022
Hörsystem – Tarifvertrag – DE
Systèmes auditifs – Convention tarifaire – FR
Sistemi uditivi – Tariffa – IT
Der seit 2013 gültige Tarifvertrag für Hörgeräte wurde von den Vertragsparteien überarbeitet und an die heutigen Anforderungen angepasst. Diese Anpassungen betreffen vor allem sprachliche Belange (z.B. «Hörgeräte» > «Hörsysteme») und die Änderungen bezüglich der Berufsbezeichnungen. Diese neue Tarifversion tritt am 1.1.2022 in Kraft.
In Zusammenhang mit der neuen Tarifversion sind folgende Informationen zu beachten:
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- Tarifmitgliedschaft:
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- Als bisheriger Vertragslieferant bleiben Sie weiterhin anerkannter Leistungserbringer.
- Falls Sie jedoch nicht mehr Vertragslieferant sein wollen, haben Sie die Möglichkeit innert einer Frist von 30 Tagen nach Inkrafttreten der neuen Tarifversion Ihre Tarifmitgliedschaft schriftlich zu kündigen. Die Kündigung ist an das PVK Sekretariat zu senden (Paritätische Vertrauenskommission PVK; AKUSTIKA / Hörsystemakustik Schweiz / UV / MV; Sekretariat; Hirschmattstr. 36; Postfach 3065; 6002 Luzern)
- Mutationen müssen dem PVK Sekretariat gemeldet werden.
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- Leistungsabrechnung:
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- Gemäss neue Tarifversion muss die Rechnungsstellung ab dem Inkrafttreten der neuen Tarifvertragsversion (1.1.2022) in elektronischer Form erfolgen. Dabei gilt bis zum 30.6.2022 eine Übergangsfrist. Ab dem 1.7.2022 werden nicht elektronisch eingereichte Rechnungen automatisch zurückgewiesen.
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- Qualitätssicherung:
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- Im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Tarifvertrages wurde das PVK Sekretariat ab dem 1.1.2021 an die Firma Graf und Partner AG in Luzern übergeben. Die in der Qualitätssicherungsvereinbarung festgelegten Überprüfungen werden somit jährlich von der Firma Graf und Partner AG durchgeführt. Dabei werden mittels Stichproben 10% der Vertragslieferanten bezüglich Einhaltung der personellen, räumlichen und technischen Voraussetzungen sowie der Fortbildungsvorschriften überprüft. Diese Überprüfung findet jeweils im ersten Quartal statt und wird mittels Online-Formular eingefordert.
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ZMT – HÖRSYSTEME-TARIF – DE
CTM – TARIF SYSTÈMES AUDITIFS – FR
CTM – SISTEMI UDITIVI – IT